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ZFWG 2019, 395
OVG Nordrhein-Westfalen 
Etwaige Unionsrechtswidrigkeit bestandskräftiger Spielhallenschließungsverfügung steht ihrer Vollstreckung nicht entgegen (Beschluss vom 03.07.2019, 4 B 546/19)

Die etwaige Unionsrechtswidrigkeit einer Spielhallenschließungsverfügung, die nach Klagerücknahme des Spielhallenbetreibers in einem diesbezüglichen Verwaltungsprozess bestandskräftig geworden ist, steht ihrer Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich nicht entgegen. Nach dem hierfür maßgeblichen nationalen Recht ist die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2019, 395-397 (Beschluss vom 03.07.2019, 4 B 546/19)

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