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ZFWG 2020, 171
LG Ulm 
Deliktischer Schadensersatzanspruch des Spielers gegen Zahlungsdienstleister bei Zahlungsabwicklung für Online-Glücksspiele (Urteil vom 16.12.2019, 4 O 202/18)

Ort der unerlaubten Handlung i. S. d. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ist beim Vermögensschaden der Ort, an dem die Vermögensdisposition (die Zahlungsverpflichtung und nicht die Erfüllung) vom Geschädigten getroffen worden ist.

LG Ulm, ZfWG 2020, 171-179 (Urteil vom 16.12.2019, 4 O 202/18)

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