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ZFWG 2017, 547
OVG Sachsen 
Bezugspunkte für die Abmessung des Abstandsgebotes zu allgemeinbildenden Schulen (Beschluss vom 05.10.2017, 3 B 175/17)

Dem Schutzzweck des Abstandsgebots zu allgemeinbildenden Schulen entsprechend ist der Abstand von der Gefahrenquelle und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes.

OVG Sachsen, ZfWG 2017, 547-551 (Beschluss vom 05.10.2017, 3 B 175/17)

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