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ZFWG 2020, 182
VG Berlin 
Anordnung zur Entfernung von Geldspielgeräten aus einer Gaststätte (Beschluss vom 05.03.2019, 4 L 276.18)

Eine auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO gestützte behördliche Anordnung der Entfernung von Geldspielgeräten aus einer Gaststätte ist rechtmäßig, wenn für die Aufstellung der Geldspielgeräte keine wirksame Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 Satz 1 GewO vorliegt.

VG Berlin, ZfWG 2020, 182 (Beschluss vom 05.03.2019, 4 L 276.18)

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