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WRPL 2014, 1
LG Köln 
bag.de (Urteil vom 26.08.2014, 33 O 56/14)

Der Bundesrepublik Deutschland steht ein Namensrecht im Sinne von § 12 BGB an dem Kürzel “BAG” zu, da hiermit eines ihrer obersten Bundesgerichte, nämlich das Bundesarbeitsgericht, mit sprachlichen Mitteln individualisierend bezeichnet wird. Namensfunktion hat eine Bezeichnung, wenn sie geeignet ist, eine Person mit sprachlichen Mitteln unterscheidungskräftig zu bezeichnen. …

LG Köln, WRPL 2014, Heft 11, Online, - (Urteil vom 26.08.2014, 33 O 56/14)

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