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WRPL 2025, 1
BGH 
Zur Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs (Beschluss vom 12.11.2024, VI ZR 361/23)

a) Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht unter anderem dazu, den wesentlichen Kern des Vorbringens der Partei zu erfassen und – soweit er eine zentrale Frage des jeweiligen Verfahrens betrifft – in den Gründen zu bescheiden. Von einer Verletzung dieser Pflicht ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, …

BGH, WRPL 2025, Heft 03, Online, - (Beschluss vom 12.11.2024, VI ZR 361/23)

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