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WRPL 2015, 1
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche (Urteil vom 11.06.2015, 6 U 73/14)

Die für einen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz erforderliche wettbewerbliche Eigenart einer Damenhandtasche kann sich auch aus der Kombination für sich vorbekannter und geläufiger Gestaltungsmerkmale in Verbindung mit einer bestimmten Ausgestaltung der Faltbarkeit ergeben und durch eine Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen gesteigert werden.

OLG Frankfurt a. M., WRPL 2015, Heft 08, Online, - (Urteil vom 11.06.2015, 6 U 73/14)

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