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WRPL 2018, 1
OLG Frankfurt a. M. 
Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO bei Tenorierung außerhalb des durch den Klageantrag bestimmten Streitgegenstands (Urteil vom 05.10.2017, 6 U 141/16)

Weist das Gericht einen vom Kläger gestellten Unterlassungsantrag ab und erlässt stattdessen ein von ihm selbst formuliertes Verbot, liegt darin ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO, wenn dieses Verbot nicht als Minus im gestellten Antrag enthalten ist, sondern einen anderen Streitgegenstand betrifft.

OLG Frankfurt a. M., WRPL 2018, Heft 1, Online, - (Urteil vom 05.10.2017, 6 U 141/16)

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