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WRPL 2015, 1
OLG München 
Streitwert bei der Androhung von Ordnungsmitteln nach einer notariellen Unterwerfungserklärung (Beschluss vom 03.06.2015, 29 W 885/15)

Die Androhung von Ordnungsmitteln soll die Festsetzung von Ordnungsmitteln für sämtliche in der Zukunft liegenden Verstöße ermöglichen. Eine Festsetzung des Streitwertes auf einen Bruchteil des Hauptsachestreitwertes kommt nicht in Betracht.

OLG München, WRPL 2015, Heft 09, Online, - (Beschluss vom 03.06.2015, 29 W 885/15)

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