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WRPL 2016, 1
LG Köln 
Schädlingsbekämpfer (Urteil vom 28.06.2016, 33 O 208/15)

Die Angabe einer fiktiven Standortadresse auf einem Internetportal stellt eine Irreführung im Sinne von § 5 UWG dar. Im Falle einer Schädlingsbekämpfung erwartet der angesprochene Interessent regelmäßig einen ortsnahen Schädlingsbekämpfer, da die angebotene Dienstleistung typischerweise eine rasche Erreichbarkeit verlangt.

LG Köln, WRPL 2016, Heft 11, Online, - (Urteil vom 28.06.2016, 33 O 208/15)

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