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WRPL 2018, 1
LG Wuppertal 
Recherchepflichten nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Urteil vom 30.01.2018, 11 O 49/17)

Der Schuldner einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung hat ab Bekanntwerden der Verletzungshandlung und Abschluss der Unterlassungsverpflichtung unverzüglich eigene Recherchen zu weiteren unzulässigen Werbepräsentationen in gängigen Portalen durchzuführen und auf deren Löschung hinzuwirken. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Wuppertal, WRPL 2018, Heft 05, Online, - (Urteil vom 30.01.2018, 11 O 49/17)

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