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WRPL 2020, 1
Hanseatisches OLG Hamburg 
Nichtbenutzungseinrede im nachgelassenen Schriftsatz (Urteil vom 17.10.2019, 3 U 216/16)

Die Nichtbenutzungseinrede ist unbegründet, wenn sie sich lediglich darauf stützt, dass der eingetragenen Klagmarke jegliche Unterscheidungskraft fehle, weil sie einen lediglich beschreibenden Inhalt habe, dies aber nicht festgestellt werden kann.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2020, Heft 6, Online, - (Urteil vom 17.10.2019, 3 U 216/16)

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