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WRPL 2024, 1
BGH 
Keine Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO auf Prüfung der Zustellung eines Versäumnisurteils und der Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs von Amts wegen (Beschluss vom 21.02.2024, XII ZR 65/23)

Die Zustellung eines Versäumnisurteils und die Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs ist gemäß § 341 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. § 531 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (im Anschluss an BGH Urteil vom 20. Mai 2014 – VI ZR 384/13 – NJW-RR 2014, 1532 und Beschluss vom 7. Juni 2018 – I ZB 57/17 – NJW 2018, 2894).

BGH, WRPL 2024, Heft 07, Online, - (Beschluss vom 21.02.2024, XII ZR 65/23)

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