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WRPL 2017, 1
OLG Köln 
Kautionsklausel im Pflegevertrag (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 71/16)

Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 WBVG lässt die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung (Kaution) von sogenannten “Selbstzahlern”, also Personen, die keine Sachleistungen im Rahmen der §§ 42, 43 SGB XI erhalten und die in einer Einrichtung gepflegt werden, mit der gemäß § 91 SGB XI keine Pflegevergütung vereinbart wurde, für Pflegedienstleistungen zu.

OLG Köln, WRPL 2017, Heft 05, Online, - (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 71/16)

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