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WRPL 2012, 1
OLG Köln 
Gute Laune Drops (Urteil vom 10.08.2012)

Die Verwendung eines Zeichens als Merkmalsangabe (hier: “Gute Laune Brause-Taler”) in der konkreten Verletzungsform kann im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG auch dann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn ein Anspruch des Inhabers der verletzten Marke (hier: “Gute Laune Drops”) wegen unlauterer Nachahmung seines mit der Marke gekennzeichneten Produkts aus § 4 Nr. 9 a UWG nicht besteht.

OLG Köln, WRPL 2012, Heft 12, Online, - (Urteil vom 10.08.2012)

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