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WRPL 2016, 1
LG Trier 
Friedhofswerbung (Urteil vom 25.05.2016, 7 HK O 6/16)

Es ist unzulässig Werbung auf einem Friedhof zu verteilen, wenn in der Friedhofssatzung der Gemeinde ein Werbeverbot enthalten ist. Die Friedhofssatzung der Gemeinde ist eine Marktverhaltensregelung, deren Verletzung wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche auslöst. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Trier, WRPL 2016, Heft 10, Online, - (Urteil vom 25.05.2016, 7 HK O 6/16)

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