R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
WRPL 2016, 1
LG Traunstein 
“Deutsche Sachverständigenkammer” (Urteil vom 22.07.2016, 1 HK O 168/16)

Die Bezeichnung eines Vereins privater Sachverständiger als “Deutsche Sachverständigenkammer” erweckt den Eindruck, es handele sich um eine im Sachverständigenbereich tätige öffentlich-rechtliche Einrichtung vergleichbar einer berufsständischen Kammer. Die Bezeichnung ist irreführend mit der Folge, dass der Vereinsname und die entsprechende Internetadresse gelöscht werden müssen.

LG Traunstein, WRPL 2016, Heft 11, Online, - (Urteil vom 22.07.2016, 1 HK O 168/16)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis - Leitsätze zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis - Leitsätze, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats