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WRPL 2013, 1
LG Hamburg 
Aufhebungsverfahren nach rechtskräftiger Löschung der Verfügungsmarke (Urteil vom 25.10.2012, 327 O 9/06)

Die rechtskräftige Löschung der Verfügungsmarke stellt einen nachträglichen Umstand dar, der veränderte Umstände im Sinne des § 927 Abs. 1 ZPO begründet, denn sie lässt bei einem nur auf diese Marke gestützten Verfügungsantrag den Klagegrund ersatzlos entfallen.

LG Hamburg, WRPL 2013, Heft 02, Online, - (Urteil vom 25.10.2012, 327 O 9/06)

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