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WRP 2007, 1519
LG Köln 
„der wohl billigste Baumarkt“ (Urteil vom 21.08.2007, 33 O 74/07)

Die Aussage „der wohl billigste Baumarkt“ fasst der Verbraucher trotz der Einschränkung dahingehend auf, dass der Werbende der Auffassung ist, der billigste Anbieter zu sein. Das Füllwort „wohl“ hat dabei keine ausschlaggebende Bedeutung.

LG Köln, WRP 2007, 1519-1520 (Urteil vom 21.08.2007, 33 O 74/07)

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