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WRP 2013, 1257
LG Hagen 
Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: Beschränkte Unterlassungserklärung bei unzulässiger E-Mail-Werbung (Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13)

Im Fall der unzulässigen Zusendung von Werbe-E-Mails lässt eine vorgerichtliche, auf E-Mail-Adressen unter einer bestimmten Domain beschränkte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch nicht entfallen. (Leitsatz der Redaktion)

LG Hagen, WRP 2013, 1257-1258 (Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13)

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