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WRP 2021, 1358
OLG Köln 
Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Verfügungsgrund auch bei nur einer Werbe-E-Mail und einem Werbe-Fax (Beschluss vom 12.04.2021, 15 W 18/21)

Auch bei Erhalt von nur einer Werbe-E-Mail sowie einem Werbe-Fax ohne Einwilligung des Adressaten ist ein Verfügungsgrund im Sinne von §§ 935, 940 ZPO gegeben (wird ausgeführt). (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, WRP 2021, 1358-1359 (Beschluss vom 12.04.2021, 15 W 18/21)

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