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WRP 2019, 494
OLG Frankfurt a. M. 
Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt bisherigem Bildausschnitt (Beschluss vom 29.01.2019, 16 W 4/19)

Das Unterlassungsgebot hinsichtlich einer Bildberichterstattung ist auch verletzt, wenn in der Folgeberichterstattung das gesamte Foto (Totale) veröffentlich wird, von welchem in der ursprünglichen Bildberichterstattung, die Gegenstand des Unterlassungsgebots war, lediglich ein Teilausschnitt gezeigt wurde.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 494-495 (Beschluss vom 29.01.2019, 16 W 4/19)

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