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WRP 2014, 894
AG Jena 
Zivilrecht: Kontrolle eines Telefonbucheintrages (Urteil vom 02.04.2014, 26 C 486/13)

Der Schuldner einer Unterlassungserklärung ist verpflichtet von ihm beauftragte Einträge in Telefonbücher auf die Einhaltung der Unterlassungserklärung zu kontrollieren. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass sein Eintragungsauftrag wie vereinbart ausgeführt wird. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

AG Jena, WRP 2014, 894 (Urteil vom 02.04.2014, 26 C 486/13)

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