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WRP 2015, 490
OLG Hamm 
Zivilrecht: Streitwert und Beschwer bei unerlaubter E-Mail-Werbung (Beschluss vom 22.12.2014, 9 U 105/14)

Die infolge eines Unterlassungsurteils vorzunehmende Löschung der Dateien der klagenden Person und Aufnahme der E-Mail Adresse in eine Liste der für den Versand von Werbung gesperrten E-Mail Adresse beschwert den Versender bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit weniger als 600,– €. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, WRP 2015, 490 (Beschluss vom 22.12.2014, 9 U 105/14)

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