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WRP 2018, 589
OLG Dresden 
Zivilrecht: Zu-Eigen-machen strittiger Tatsachenbehauptungen von Nutzern durch Ärztebewertungsportal wegen Prüfung und Anpassung an Nutzungsrichtlinien (Urteil vom 06.03.2018, 4 U 1403/17)

Der Betreiber eines Bewertungsportals macht sich die Bewertung eines Nutzers bereits dann zu eigen, wenn er 590diese auf Rüge des Betroffenen prüft und diesem sodann mitteilt, „strittige Tatsachenbehauptungen“ habe er entfernt, so dass die Bewertung nunmehr den Nutzungsrichtlinien des Portals entspreche.

OLG Dresden, WRP 2018, 589-592 (Urteil vom 06.03.2018, 4 U 1403/17)

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