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WRP 2016, 283
OLG München 
Zivilrecht: Unbedingte Haftung für Leistungsbezug unter persönlicher Geheimzahl und Vertragsstrafe bei Nichteinlösung einer Banklastschrift in AGB eines Pay-TV-Anbieters (Urteil vom 12.11.2015, 29 U 2092/15)

Eine Klausel, nach welcher der Kunde ohne weitere Voraussetzungen für die Vergütung aller unter seiner (nicht gesperrten) persönlichen Geheimzahl bestellten Leistungen haftet, ist mit wesentlichen Grundsätzen der gesetzlichen Regelung des Vertretungsrechts nicht vereinbar und deshalb gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

OLG München, WRP 2016, 283 (Urteil vom 12.11.2015, 29 U 2092/15)

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