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WRP 2024, 968
BGH 
Zivilprozessrecht: beA – Pflicht zur elektronischen Übermittlung auch bei Tätigwerden eines RA in eigener Sache (Beschluss vom 04.04.2024, I ZB 64/23)

Ein Rechtsanwalt, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers, sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts) einlegt.…

BGH, WRP 2024, 968-971 (Beschluss vom 04.04.2024, I ZB 64/23)

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