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K&R 2017, 265
BGH 
YouTube-Werbekanal als audiovisueller Mediendienst (Beschluss vom 12.01.2017, I ZR 117/15)

Dem EuGH wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 1 lit. a der RL 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. 3. 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. Nr. L 95 vom 15. 4. 2010) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

BGH, K&R 2017, 265-269 (Beschluss vom 12.01.2017, I ZR 117/15)

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