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K&R 2019, 328
BGH 
YouTube-Drittauskunft: Umfang des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs (Beschluss vom 21.02.2019, I ZR 153/17)

Dem EuGH werden zur Auslegung von Art. 8 Abs. 2 lit. a der RL 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 4. 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30. 4. 2004, S. 45) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

BGH, K&R 2019, 328-331 (Beschluss vom 21.02.2019, I ZR 153/17)

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