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K&R 2020, 314
OLG Stuttgart 
Wettbewerbsverband klagebefugt bei fehlender Datenschutzerklärung (Urteil vom 27.02.2020, 2 U 257/19)

Dem Kläger steht es als Wettbewerbsverband zu, Unterlassungsansprüche zu verfolgen, die sich aus Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung ergeben. Mit dem Inserat auf der Internethandelsplattform hat der Beklagte gegen Art. 13 DSGVO verstoßen. Hierbei handelt es sich um Marktverhaltensregelungen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Stuttgart, K&R 2020, 314-317 (Urteil vom 27.02.2020, 2 U 257/19)

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