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WRP 2019, 502
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Zivilrecht/Fernabsatzrecht: Bestellabschlussseite (Urteil vom 31.01.2019, 29 U 1582/18)

Auf der Bestellabschlussseite eines Onlineshops sind die wesentlichen Merkmale eines Produktes anzugeben. Bei einem Sonnenschirm sind dies die Informationen über das Material des Stoffes, das Material des Gestells. Im Hinblick auf die Transportfähigkeit ist auch die Angabe des Gewichtes eine wesentliche Information. Bei Textilien ist das Material des Produktes anzugeben. …

OLG München, WRP 2019, 502-503 (Urteil vom 31.01.2019, 29 U 1582/18)

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