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WRP 2015, 1401
LG Wuppertal 
Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Bestellkarte (Urteil vom 21.07.2015, 11 O 40/15)

Im einem gedruckten Verkaufsprospekt ist über das Widerrufsrecht zu belehren und das Muster-Widerrufsformular einzustellen. Die Ausnahmevorschrift des Artikel 246a § 3 EGBGB greift nicht, da Prospekte technisch bedingt nicht begrenzt sind. Printmedien sind deshalb auch nicht zu privilegieren. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Wuppertal, WRP 2015, 1401-1402 (Urteil vom 21.07.2015, 11 O 40/15)

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