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WRP 2017, 638
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Kautionsklausel im Pflegevertrag (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 71/16)

Die Vorschrift des § 14 Abs. 4 WBVG lässt die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung (Kaution) von sogenannten “Selbstzahlern”, also Personen, die keine Sachleistungen im Rahmen der §§ 42, 43 SGB XI erhalten und die in einer Einrichtung gepflegt werden, mit der gemäß § 91 SGB XI keine Pflegevergütung vereinbart wurde, für Pflegedienstleistungen zu.

OLG Köln, WRP 2017, 638 (Urteil vom 16.12.2016, 6 U 71/16)

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