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WRP 2017, 888
LG Zwickau 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Entschuldigung für das Ausbleiben zum Termin (Beschluss vom 01.03.2017, 1 HK T 1/17)

Es stellt keine ausreichende Entschuldigung gegen die Anordnung des persönlichen Erscheinens durch die Einigungsstelle dar, wenn der Anwalt die sofortige Beschwerde damit begründet, dass sein Mandant am Terminstag ortsabwesend sei. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Zwickau, WRP 2017, 888 (Beschluss vom 01.03.2017, 1 HK T 1/17)

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