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WRP 2016, 773
OLG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Pflichten des Unterlassungsschuldners bei wettbewerbswidrigen Internetveröffentlichungen (Beschluss vom 10.09.2015, 2 W 40/15)

Die in seiner Sphäre entstandenen Gefahren für die Beeinträchtigung fremder Rechte hat der Unterlassungsschuldner zu beseitigen. Er kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, dies sei mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

OLG Stuttgart, WRP 2016, 773-776 (Beschluss vom 10.09.2015, 2 W 40/15)

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