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WRP 2014, 88
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Telemedienrecht: Facebook-Impressum (Urteil vom 13.08.2013, I-20 U 75/13)

Die Verlinkung der Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG unter dem Button „Info“ einer gewerbsmäßig betriebenen Facebook-Seite ist unzureichend, da die Bezeichnung „Info“ dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend verdeutlicht, dass hierüber – auch – Anbieterinformationen abgerufen werden können. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Düsseldorf, WRP 2014, 88-89 (Urteil vom 13.08.2013, I-20 U 75/13)

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