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WRP 2017, 841
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Wendeschlüsselprofil (Urteil vom 11.05.2017, I-20 U 54/16)

Die Aussage eines Schlüsselherstellers, ein Wendeschlüsselprofil sei markengeschützt, ist im Hinblick darauf, dass die Form des Schlüsselbartes markenrechtlich nicht geschützt werden kann, irreführend, und zwar auch dann, wenn der Schlüsselhersteller Inhaber einer Bildmarke ist, die den Querschnitt des Schlüsselbartes wiedergibt.

OLG Düsseldorf, WRP 2017, 841-843 (Urteil vom 11.05.2017, I-20 U 54/16)

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