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WRP 2019, 1636
OLG München 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Lyranda (Urteil vom 28.03.2019, 29 U 2297/18)

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke dürfen jedenfalls seit 20.07.2016 gemäß Art. 9 Abs. 5 VO (EU) Nr. 609/2013 nicht mehr mit der Angabe „zur diätetischen Behandlung von (…)“ ergänzt durch die Krankheit, Störung oder Beschwerden, für die das Lebensmittel bestimmt ist, beworben werden, da Art. 9 Abs. 5 VO (EU) Nr. 609/2013 gegenüber § 21 Abs. 2 Nr. 1 DiätV Vorrang hat.

OLG München, WRP 2019, 1636 (Urteil vom 28.03.2019, 29 U 2297/18)

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