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WRP 2019, 1493
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: „I Pesti con Basilico e Rucola“ – Irreführung durch Bezeichnung eines Lebensmittels (Urteil vom 22.08.2019, 6 U 133/18)

Die für eine Nudelsoße verwendete Bezeichnung „I Pesti con Basilico e Rucola“ ist – soweit das Erzeugnis u. a. nach Rucola schmeckt – auch dann nicht irreführend, wenn der Rucola-Anteil mit 1,5 % deutlich unter den Anteilen der daneben verwendeten Kräuter liegt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1493-1494 (Urteil vom 22.08.2019, 6 U 133/18)

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