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WRP 2009, 1296
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Salami-Taktik“ (Urteil vom 05.03.2009, 3 U 159/08)

Ein Antragsteller im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren setzt sich nicht deshalb dem Vorwurf der verbotenen Salami-Taktik, d. h. des Rechtsmissbrauchs aus, weil er in getrennten Verfahren gegen zwei (irreführende) Aussagen desselben Werbemittels vorgeht. Er darf gegen diese Angaben auch nacheinander vorgehen, wenn dafür ein nachvollziehbarer Grund besteht. …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 1296 (Urteil vom 05.03.2009, 3 U 159/08)

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