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WRP 2014, 891
LG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Pflichttext (Urteil vom 19.02.2014, 12 O 3/13)

Wird in der Verkaufswerbung einer Apotheke eine Arzneimittelpackung so abgebildet, dass Anwendungsgebiete wie etwa „bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen“ deutlich erkennbar sind, so muss die Werbung mit dem sogenannten Pflichttext versehen werden. Die Werbung beschränkt sich gerade nicht lediglich auf die Bezeichnung des Arzneimittels oder der Marke. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Düsseldorf, WRP 2014, 891-892 (Urteil vom 19.02.2014, 12 O 3/13)

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