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WRP 2016, 389
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Werbung für heilende Wirkungen der Osteopathie (Urteil vom 19.06.2015, 5 U 120/13)

Mangels eines hinreichenden Vortrags zu einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung fehlt eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung für Werbeaussagen zu vielfältigen heilenden (insbesondere schmerzlindernden) Wirkungen der Osteopathie.

KG Berlin, WRP 2016, 389-392 (Urteil vom 19.06.2015, 5 U 120/13)

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