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WRP 2014, 731
OLG Stuttgart 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: Historische Anwendungsgebiete (Urteil vom 30.01.2014, 2 U 32/13)

Auch gegenüber Fachkreisen ist eine Werbung mit Anwendungsgebieten für homöopathische Arzneimittel unzulässig. Auch wenn in der Werbung die Anwendungsgebiete unter einer Rubrik „Arzneimittel-Historie“ mit einer Gültigkeit bis 2005 angegeben werden, handelt es sich um eine unzulässige Werbung mit den so dargestellten Anwendungsgebieten. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Stuttgart, WRP 2014, 731-733 (Urteil vom 30.01.2014, 2 U 32/13)

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