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WRP 2019, 904
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Glücksspielrecht: Normadressat von § 20 Abs. 1 S. 2 GlüSpVO NRW (Urteil vom 27.03.2019, 15 U 18/18)

Normadressat des § 20 Abs. 1 S. 2 GlüSpVO NRW kann nur derjenige sein, welcher selbst eine Wettvermittlungsstelle betreibt.

OLG Düsseldorf, WRP 2019, 904-907 (Urteil vom 27.03.2019, 15 U 18/18)

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