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WRP 2013, 1083
LG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: World of Warcraft (Urteil vom 23.05.2013, 312 O 390/11)

Das Anbieten von Automatisierungssoftware („Bots“) für ein Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiel (MMORPG) behindert den Spielentwickler i. S. v. § 4 Nr. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt der unlauteren vertriebsbezogenen Behinderung durch einen empfindlichen Eingriff in das Spielsystem.

LG Hamburg, WRP 2013, 1083-1088 (Urteil vom 23.05.2013, 312 O 390/11)

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