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WRP 2016, 662
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Werbung für Kreditverträge (Urteil vom 22.09.2015, I-20 U 46/15)

Die Pflichtangaben des § 6a Abs. 1 PAngV sind auch dann anzugeben, wenn das Kreditinstitut in seiner Werbung lediglich den effektiven Jahreszins nennt; das gilt auch dann, wenn dieser nicht hervorgehoben wird.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 662 (Urteil vom 22.09.2015, I-20 U 46/15)

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