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WRP 2022, 354
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Vertragliches Abwerbeverbot (Urteil vom 03.09.2021, 6 U 81/21)

Eine vertragliche Abrede zwischen Unternehmen, nicht Mitarbeiter der anderen Vertragspartei abzuwerben, fällt nicht unter § 75f HGB, wenn eine Vertragspartei als Auftragnehmer im Bereich von Callcenter-Dienstleistungen für die andere Seite tätig wird, ein Wissenstransfer nicht stattfindet und ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nicht besteht.

OLG Köln, WRP 2022, 354-359 (Urteil vom 03.09.2021, 6 U 81/21)

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