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WRP 2018, 682
BGH 
Wettbewerbsrecht: Verkürzter Versorgungsweg II (Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16)

a) Eine Handwerksinnung kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG berufen, soweit sie nicht in ihrer Funktion als Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern als Vertreterin der berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder betroffen ist.

BGH, WRP 2018, 682-688 (Urteil vom 01.03.2018, I ZR 264/16)

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