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WRP 2014, 1340
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Top Tagesgeld (Urteil vom 29.08.2014, I-20 U 175/13)

Eine geschäftliche Entscheidung liegt bereits dann vor, wenn der Verbraucher sich auf Grund der Blickfangwerbung weiter mit dem im Internet präsentierten Angebot befasst, in dem er auf einen Link, der zu weitergehenden Informationen führen soll, klickt.

OLG Düsseldorf, WRP 2014, 1340-1342 (Urteil vom 29.08.2014, I-20 U 175/13)

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