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WRP 2024, 396
OLG Nürnberg 
Wettbewerbsrecht: Titelerschleichung (Beschluss vom 14.08.2023, 3 W 1525/23)

Auch wenn entscheidende Anlagen nicht dem Gericht mit dem Verfügungsantrag vorgelegt werden, scheidet rechtsmissbräuchliches Verhalten unter dem Gesichtspunkt des Versuchs einer „Titelerschleichung“ regelmäßig aus, wenn die Antragstellerin im Verfügungsantrag offenlegt, dass es bestimmte Schreiben gab, und die maßgeblichen Passagen wiedergibt.

OLG Nürnberg, WRP 2024, 396-401 (Beschluss vom 14.08.2023, 3 W 1525/23)

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